Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma CONTAPE e.K., Freiberger Str. 114, 01159 Dresden

1. Gültigkeit: Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Liefergeschäfte des Verkäufers. Sie gelten insbesondere auch für zukünftige und mündlich geschlossene Verträge. Abweichenden Bestimmungen, vor allem Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der Abnahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Geschäftsbedingungen durch den Besteller, selbst im Fall seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für jeden einzelnen Vertrag.

2. Angebot, Auftragsbestätigung, Rahmenvereinbarung: Die Angebote des Verkäufers erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Die Auftragsbestätigung ist die Annahme des Auftrags. Die Auftragsbestätigung zu einer Rahmenvereinbarung fixiert Liefermenge zum Lieferzeitpunkt (Abruf) mit Versandart und Preis. Bei verspätetem Abruf durch den Käufer kann der Verkäufer nicht mehr die uneingeschränkte Verfügbarkeit des Grundmaterials und die Einhaltung des vereinbarten Preises garantieren. Beide Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall, rechtzeitig Absprachen zu treffen, um beiderseits die Rahmenvereinbarung erfüllen zu können. Muster und Proben sind unverbindlich. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu einschließlich 10% behalten wir uns vor.

3. Preise: Die Preise verstehen sich freibleibend in EURO zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt. ab Lager oder Lieferwerk, einschließlich unserer Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Hausfracht. Die Berechnung erfolgt auf Euro-Basis zu dem an dem Tag der Lieferung gültigen Preisen, sofern keine hiervon abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Der Mindestauftragswert beträgt EUR 30,00 Warenwert netto.

4. Versand und Gefahrübergang: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst innerhalb Deutschlands. Wir berechnen pro Auftrag eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 8,50. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten Versandart (z.B. Expressgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten. Bei Lieferung per Spedition erfolgt die Berechnung der tatsächlich entstandenen Versandkosten. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr auf den Besteller über. Im Übrigen gilt das Versanddatum auf dem Lieferschein entspricht dem Leistungsdatum. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Bei Lieferung an Versandadressen außerhalb Deutschlands erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Die Versandkosten werden in Abstimmung mit dem Besteller ermittelt und berechnet.

5. Lieferung: Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Vereinbarte Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers. Bei schuldhafter Nichteinhaltung eines ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermins wird der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird diese Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund von Lieferverzug können nicht geltend gemacht werden. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs- u. Betriebsstörungen, Rohstoffoder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten auftreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers in diesem Fall sind ausgeschlossen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Der Besteller hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist er verpflichtet, eine angemessene Nachfrist mit unserem Unternehmen auszuhandeln. Eine Abnahmeverpflichtung der bestellten Waren besteht in jedem Falle.

6. Zahlung: Alle Zahlungen erbitten wir an die CONTAPE e.K., Dresden. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks und Zahlung durch Wechsel sind ausgeschlossen. Bei Neukunden sowie Kunden mit Geschäftssitz außerhalb Deutschlands behalten wir uns das Recht vor, Vorkasse zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB sowie Mahngebühren zu verlangen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche einen Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Eigentumsrechte: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen: der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn vom Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller rück zu übertragen.

8. Auskünfte und Beratung: Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach besten Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

9. Mängelansprüche: Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass die Ware unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt oder verarbeitet wurde. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei natürlichem Verschleiß. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften für ein arglistiges Verschweigen eines Mangels sowie für eine garantierte Beschaffenheit der Sache. Im Übrigen bestimmen sich Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nach Ziffer 11. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Die Verjährungsfrist im Falle eines Rückgriffs nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

10. Sonderbedingungen: Sonderfertigungen und kundenspezifische Produkte (z.B. Importe) sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind kein Anlass zu Beanstandung.

11. Haftungsbegrenzung: Die CONTAPE haftet nicht für jegliche Schäden, die aus folgendem Verhalten des Käufers resultieren: (1) Verwendung des Produktes in einer Art und Weise, für die es nicht bestimmt ist; (2) Verbindung des Produktes mit einem Endprodukt für welches es nicht ausgelegt oder freigegeben wurde. In keinem Fall haften die CONTAPE oder der Käufer dem anderen Vertragspartner gegenüber für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von den Produkten der CONTAPE an den Käufer entstanden sind. In jedem Fall ist für die CONTAPE die gesamte Haftung auf den Betrag begrenzt, den der Käufer für die Produkte von der CONTAPE gezahlt hat. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle von (1) Vorsatz, (2) grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von der CONTAPE, (3) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (4) Mängeln die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde. Jedwede Ansprüche unter dem Produkthaftungsgesetz bezüglich einer Eigentumsverletzung oder von Personenschäden werden von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen. In jedem Fall ist die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) durch die CONTAPE und deren Erfüllungsgehilfen von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen. Im letzteren Fall ist jedoch im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit die Haftung auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, die vorhersehbar waren und typischerweise eintreten konnten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Versandort. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer an dessen Sitz oder einem anderen Ort zu verklagen. Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Schlussbestimmung: Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Bundesdatenschutzes verarbeiten.

Stand: April 2024

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